Die Alkopopssteuer (vgl. AlkopopStG) findet Anwendung auf Hard Seltzer. Der Zoll hat Anfang September 2020 hierzu klar Stellung bezogen und unterzieht die Hard Seltzer Hersteller einer entsprechenden Prüfung.

Berlin, 31. Januar 2021

Die Einführung von Hard Seltzer als neue Getränkekategorie in Deutschland hat viel Interesse an der Neuheit nach sich gezogen. Neben den vielen positiven Rückmeldungen von Seiten der Industrie und der Konsumenten war die steuerrechtliche Einordnung von bzw. die Anwendung des Alkopopsteuergesetzes (AlkopopStG) auf Hard Seltzer zwischenzeitlich nicht abschließend geklärt.

 

Entsprechend hat der Zoll dazu am 04. September 2020 mit der verbrauchsteuerrechtlichen Bewertung des Getränks "Hard Seltzer" klar Stellung bezogen und Hard Seltzer (sowie die verschiedenen Herstellungsverfahren, i.e.
  • Mischung von durch Destillation gewonnenem Neutralalkohol mit      Mineralwasser
  • Mischung von durch Gärung gewonnenem Alkohol mit Mineralwasser
  • Mischung von vergorenen Zuckerlösungen mit Mineralwasser)

grundlegend als alkopopssteuerpflichtig klassifiziert.

Aufgrund der rechtlichen Lage mit dem Alkopopsteuergesetz kam diese Entscheidung für Makai nicht sonderlich überraschend. Bereits in der Produktentwicklung war das Alkopopsteuergesetz ein wichtiger Einflussfaktor.

Erfreulich hat sich diese Voraussicht ausgezahlt. Nach einem Besuch vom Zoll und der entsprechenden Einsicht in die Dokumentation und Probenentnahme bekam Makai im Januar 2020 die Rückmeldung, dass Makai verbrauchersteuerrechtlich nicht als Alkopops eingruppiert wurde.

 

Makai Hard Seltzer GmbH

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